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AGBs

1. Allgemeines:
1.1. Die Kunden (im Regelfall das Brautpaar - BP oder Auftraggeber AG) beauftragen den/die Eventplaner/in (in der Folge kurz EP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. EP orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe, abrufbar unter http://www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner/. Im Zweifelsfall sind diese AGBs und die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von EP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben
1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den EP. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen EP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4. EP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte EP) erbringen.

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:
2.1. Die Kunden beauftragen EP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. EP kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird der EP mit der Präsentation eines Konzepts für die Hochzeit beauftragt; ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist im Einzelfall im Vorhinein zu vereinbaren. Mangels anderer Vereinbarung wird ein für die Präsentation bezahltes Entgelt gutgeschrieben, wenn auf Grund der Präsentation ein Auftrag erteilt wird. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim EP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist EP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht EP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.
Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird EP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt - die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies EP zweckmäßig erscheint. EP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartnern – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an den AG, wobei EP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird EP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. EP berät das Brautpaar hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das Brautpaar empfehlen. EP
übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
2.3. EP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird.
2.4. Über Wunsch der Kunden wird EP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.
2.5. EP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird EP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. EP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. EP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.
2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.
2.7. EP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.
2.8. EP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut EP die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:
3.1. EP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 7 Tagen ab Abschluss zurück zu treten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktrittes nach Ablauf dieser Frist, steht EP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 40% des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat EP einen Anspruch auf 75 % des vereinbarten Entgelts.
Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von EP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. EP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.
3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von EP bedürfen. In diesem Fall ist mit EP im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.

4. Gewährleistung / Haftung:
4.1. EP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. EP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.
4.2. EP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn EP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich EP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.
4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des EP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann EP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Entgelt:
5.1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. EP ist berechtigt, bei Auftragserteilung 50% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgeltam Tag der Veranstaltung fällig. Alle vom EP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. USt, oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt. Sollte EP als Kleinunternehmer (ohne Verrechnung von USt agieren, wird dies im Angebot und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.
5.2. Allenfalls auf Grund des Auftrages auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von EP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

6. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:
6.1. Die Kunden willigen ein, dass EP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass EP die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
6.2. Die von EP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EP zulässig.

7. Sonstiges:
7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von EP. Gerichtsstand ist jener der Kunden.
7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), per E-Mail oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger-Dienste udgl. vorgenommen werden.
7.4. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
7.5. Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen Befugten eingetragenen Mediator beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.

Quelle: WKO

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